HÄUFIGE FRAGEN

Wir informieren Sie gerne

Grundsätzlich berechnen sich die anwaltlichen Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Streitwert. Verbleibt es jedoch bei einer Erstberatung, beträgt die Grundgebühr des Vergütungsanspruchs des Anwalts gegenüber Verbrauchern gemäß § 34 I RVG 190 € zzgl. USt.

Trotz unserer hohen Spezialisierung berechnen wir unsere Gebühren entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder vereinbaren mit Ihnen ein Stundenhonorar.

Bitte bringen Sie die relevanten Verträge (Kaufvertrag, Mietvertrag, Bauvertrag), Rechnungen sowie bereits geführten Schriftwechsel mit. Spielt die räumliche Situation eine Rolle, so sind oftmals Fotos oder Planunterlagen hilfreich.

Wünschen Sie ein Tätigwerden, so vertreten wir Ihr Anliegen in der Regel zunächst außergerichtlich. Muss Klage eingereicht werden oder haben Sie bereits eine Klage erhalten, so setzen wir uns für Sie im gerichtlichen Verfahren ein. Wir sind vertretungsberechtigt vor allen deutschen Amts- und Land- und Oberlandesgerichten.

Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, holen wir gerne eine Deckungsanfrage für Sie ein. Bitte übergeben Sie uns hierfür eine Kopie Ihres Versicherungsscheins. Am besten bringen Sie die Unterlagen hierzu gleich zum Erstberatungstermin mit.